Es ist entscheidend, sich gegen die Folgen von schweren Erkrankungen oder Unfällen abzusichern. Oft wird das Risiko, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, unterschätzt. Dabei ist jeder vierte Arbeitnehmer im Durchschnitt von Berufsunfähigkeit betroffen. Besonders psychische Erkrankungen spielen eine große Rolle. Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor Existenznot und ist daher von großer Bedeutung.
Es ist zu beachten, dass eine Berufsunfähigkeitseinstufung nicht zwangsläufig dauerhaft ist. Bei einer Verbesserung des Gesundheitszustands oder einer fehlerhaften Einstufung durch die Versicherung kann die Rente auch wieder eingestellt werden. Bereits erhaltene Leistungen müssen in diesem Fall jedoch nicht zurückgezahlt werden.
Die monatliche Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach dem zum Vertragsabschluss geltenden Einkommen. Die Höhe der Rente kann bis zu 70 Prozent des Bruttogehalts betragen. Ein Leistungsantrag muss gestellt werden, gefolgt von einer Leistungsprüfung durch den Versicherer. Die medizinische Prognose entscheidet über die Einstufung als berufsunfähig oder arbeitsunfähig. Letzteres bezieht sich auf eine vorübergehende Unfähigkeit, seiner Tätigkeit nachzugehen. Bei absehbarer Besserung, beispielsweise durch eine Reha, wird keine Berufsunfähigkeit festgestellt und dementsprechend keine Leistungen ausgezahlt. Stattdessen erhält man Krankengeld, welches zunächst vom Arbeitgeber und nach Ablauf von sechs Wochen von der Krankenkasse gezahlt wird. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher entscheidend, um im Ernstfall den finanziellen Ruin abzuwenden.
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