Gründen einer selbstständigen Tätigkeit

Die richtige Wahl treffen

Wenn es darum geht, sich selbstständig zu machen, stehen verschiedene Optionen zur Auswahl, wie genau du tätig sein kannst oder musst. Es gibt klare Vorgaben, wann du freiberuflich arbeiten kannst und wann ein Gewerbe notwendig ist. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema

Inhaltsverzeichnis

Die Entscheidung

Die Unterscheidung zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit ist von Bedeutung, da einige Besonderheiten für freie Berufe gelten. Als Freiberufler zahlst du beispielsweise keine Gewerbesteuer und unter bestimmten Umsätzen nur die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer im Gegensatz zu Gewerbetreibenden für dich keine Rolle spielt. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du diese spätestens vier Wochen nach der Aufnahme formlos beim Finanzamt anzeigen.

Aufgrund der Besonderheiten, die für Freiberufler gelten, solltest du zu Beginn feststellen lassen, ob du mit deinem Business Freiberufler bist oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst. Dies lässt du am besten von deinem zuständigen Finanzamt klären. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, welche vom Finanzamt erteilt wird. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt werden.

Expertenrat

Handelt es sich um eine künstlerische Tätigkeit, gilt es die Frage zu klären, ob diese als freiberuflich eingestuft werden kann oder ob dafür ein Gewerbe angemeldet werden muss. Dafür kann die Anhörung eines Sachverständigen im Zweifel hilfreich sein. Eine solche Begutachtung erfolgt beispielsweise durch den Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW). Die persönliche Arbeitsleistung zählt als wesentliches Merkmal der Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit gegenüber dem Gewerbe.

Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend agierst, führt auch die Mitwirkung vorgebildeter Arbeitskräfte nicht dazu, dass du ein Gewerbe anmelden musst. Erst recht nicht, wenn diese Arbeitskräfte ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit darf sich nicht nur auf einen Teilaspekt deiner Praxis im Beruf erstrecken, sondern muss die gesamte Tätigkeit umfassen. Du gehst einer leitenden Tätigkeit nach, wenn du nicht nur die Durchführung der Arbeit, sondern auch die Grundzüge der Organisation festlegst. Außerdem gehört dazu, dass du grundsätzliche Fragen überwachst und entscheidest, welche nach festgelegten Grundzügen ausgerichtet sind. Du bist leitend tätig, wenn du die volle Verantwortung trägst, und zwar für jeden einzelnen Auftrag.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Dazu kannst du deinen Steuerberater, deinen Rechtsanwalt oder das IFB, also das Institut für Freie Berufe Nürnberg konsultieren.

Hinweis: Die freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist daher nicht damit gleichzusetzen.

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